VW und Audi Club Peine e.V.
Herzlich Willkommen beim VW und Audi Club Peine e.V.
Unsere Clubsatzung Satzung des VW und Audi Club Peine e.V. § 1 Name und Sitz  Der Verein führt den Namen „VW Audi Club Peine (VACP) ‟, hat seinen Sitz in Ilsede und soll in das dortige Vereinsregister eingetragen werden. Er wurde am 01.09.2007 gegründet. Nach der Eintragung lautet der Vereinsname „VW Audi Club Peine e.V.” § 2 Vereinszweck  (1) Zweck des Vereins ist die Gründung einer Interessengemeinschaft rund um das Auto und die Pflege sowie die Wartung der Fahrzeuge.  Der Vereinszweck wird insbesondere dadurch konkretisiert, daß VW und Audi Veranstaltungen besucht werden, wie z.B. Motorsport Veranstaltungen und Treffen mit anderen Vereinen. (2) Der Verein ist konfessionell und politisch neutral. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. § 3 Mitgliedschaft  Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Aufnahme in den Verein erfolgt nach schriftlichem Aufnahmeantrag. Der Vorstand kann individuell über den Zeitpunkt der Abstimmung über die Aufnahme von Anwärtern entscheiden. Die Mitgliedschaft beginnt zum 01.01. des Folgejahres. Mitglied kann jede natürliche Person werden, welche einen VW, Audi oder ein Fahrzeug des VW Konzerns oder ein Interesse an den Marken besitzt. Jedes Mitglied besitzt ein Wahl- und Stimmrecht. Eine Mitgliedschaft erfolgt durch uneingeschränkte Anerkennung der Satzung und durch Zustimmung durch die Mitgliederversammlung (einfache Mehrheit durch die anwesenden stimmberechtigten Mitglieder in geheimer Wahl). § 4 Austritt und Ausschluss  Die Mitgliedschaft kann mit monatlicher Frist zum 31.12. für das kommende Jahr gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Interessen des Vereins verstößt. Der Ausschluss wird vom Vorstand vorläufig beschlossen. Vor Beschlussfassung ist dem betreffenden Mitglied unter Setzung einer Frist von 14 Tagen Gelegenheit zu geben, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen schriftlich Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme wird an den Ehrenausschuss weitergeleitet, der diese überprüft. Über den endgültigen Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. Erfolgt keine Stellungnahme des Mitglieds wird die Mitgliedschaft sofort beendet. Der Ausschließungsbeschluss mit den Ausschließungsgründen ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Ab Datum des Austritts dürfen eventuelle Mitgliedskarten, Wagenaufkleber und Clubshirts nicht mehr öffentlich geführt, bzw. genutzt werden. Mit dem Ablauf der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche Rechte und Ansprüche an den Club, seinem Vermögen oder seinen Einrichtungen. Eine Fördermitgliedschaft kann mit monatlicher Frist zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahrs gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der die Kündigung schriftlich zu bestätigen hat. § 5 Beiträge  Die Höhe des Beitrages für Mitglieder und Fördermitglieder wird alle zwei Jahre von der Mitgliederversammlung durch Beschluss festgelegt und den Mitgliedern bekannt gegeben. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 01.06. einmalig zu entrichten. Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft werden Beiträge nicht zurückerstattet. § 6 Vorstand  Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, Kassenwart, Schriftführer den jeweiligen Stellvertretern und Materialwart, die jeweils gleiches Stimmrecht besitzen. Alle Vorstandsmitglieder müssen Mitglieder des Vereins sein. Sie sind ehrenamtlich tätig und werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt, bleiben jedoch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl eines Vorstandes im Amt. Tritt ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit zurück, so hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einen Nachfolger für den Rest der Amtszeit zu wählen. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzenden, Kassenwart, Schriftführer den jeweiligen Stellvertretern und Materialwart. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außerordentlich jeweils allein. § 7 Mitgliederversammlung  Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr, jeweils im Monat Januar statt. Bei besonderen Anlässen kann die Mitgliederversammlung außerhalb dieser Zeit einberufen werden; das muss der Fall sein, wenn die Vereinsinteressen dies erfordern oder wenn ein Viertel der Mitglieder dies unter Angabe der Gründe schriftlich vom Vorstand verlangt. § 8 Einladungsfrist  Die Mitgliederversammlung wird vom 1. oder im Verhinderungsfalle vom 2. Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von vier Wochen einberufen. Der Einberufung ist die vorläufige Tagesordnung beizufügen bzw. bekanntzugeben. § 9 Ablauf der Mitgliederversammlung  Die Mitgliederversammlung wird vom 1. oder im Verhinderungsfalle vom 2. Vorsitzenden geleitet, sind beide Vorsitzenden verhindert, so wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter. Vor Eintritt in die Tagesordnung kann die Mitgliederversammlung Ergänzungen zur vorläufigen Tagesordnung beschließen. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, Stimmenthaltungen bleiben unberücksichtigt. Die Art der Abstimmung wird vom Versammlungsleiter festgelegt, die Abstimmung muss schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Viertel der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder dies beantragt. § 10 Ehrenausschuss  Der Ehrenausschuss kann bei Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten innerhalb des Clubs angerufen werden. Mitglieder des Ehrenausschusses dürfen nicht dem Vorstand angehören. Der Ehrenausschuss soll erst versuchen, einen Kompromiss zu erzielen. Ist dieser nicht möglich, gibt der Ausschuss eine Empfehlung zur Beschlussfassung ab. Bei Streitigkeiten zweier oder mehrerer Mitglieder ist der Schiedsspruch bei Nichtzustandekommen eines Kompromisses bindend. § 11 Fördermitgliedschaft Fördermitglied des VACP kann jede natürliche Person werden die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Aufnahme in den VACP erfolgt nach schriftlichen Aufnahmeantrag. Das Fördermitglied besitzt weder Wahl- noch Stimmrecht. Das Fördermitglied hat keine Rechte und Ansprüche an dem Club seinem Vermögen oder seinen Einrichtungen. § 12 Satzungsänderungen  Der Club kann die Satzung durch den Beschluss der Hauptversammlung verändern. Zu dem Beschluss ist eine qualifizierte Mehrheit (75 %) der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. § 13 Beschlüsse  Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich festzuhalten und in den Vereinsakten aufzubewahren. Sie müssen Ort und Zeit der Versammlung, Abstimmungsergebnisse und die Unterschriften des Versammlungsleiters und des Schriftführers enthalten. § 14 Geschäftsjahr  Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 15 Auflösung  Der Club kann durch den Beschluss der Hauptversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine qualifizierte Mehrheit (75 %) der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Die vorstehende Satzung wurde am 01.09.2007 in Peine beschlossen und am 16.01.2016 in Ilsede geändert. 1. Vorsitzender: Dennis Gutberlet 2. Vorsitzender: Gabor Henning